Schleppgelände Möglingen
Vom Regierungspräsidium Stuttgart zugelassenes Windenschlepp-Fluggelände für die Drachen- und Gleitschirmflieger Heilbronn e. V.. Das Fluggelände darf mit Hängegleitern und Gleitschirmen beflogen werden. Der Geländehalter ist der Drachen-und Gleitschirmflieger Heilbronn e. V.. Gäste sind bei vorheriger Anmeldung gerne willkommen.
Die Nutzung durch Dritte ist nur dann möglich, wenn eine Genehmigung durch den Vorstand Drachen-und Gleitschirmflieger Heilbronn e. V. ausgesprochen wurde. Bei Schulungsbetrieb muss grundsätzlich noch ein Fluglehrer vor Ort sein. Es gelten die allgemeinen luftrechtlichen Bestimmungen, insbesondere LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die FBO.
Koordinaten: 49°14’45,09‘‘N / 09°25’49,41‘‘O
Schleppstrecke ca. 1000 Meter
und so sieht’s dann von „oben“ aus:
Geländeordnung
Grundsätzlich darf nur geschleppt werden, wenn die Vegetation es zulässt. D.h. das Gras darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, Nutzungsarbeiten (Mähen, Heuen, etc.) der Grundstückbesitzer müssen abgeschlossen sein. Die Freigabe für das Schleppvorhaben muss deshalb für jede geplante Schleppaktion beim Geländewart Rolf Kißling, Tel. 07134-17289 eingeholt werden.
Beim Seilausziehen muss darauf geachtet werden, dass möglichst immer in derselben Spur ausgezogen wird. An Start- und Landeplatz ist das Niedertrampeln von Gras zu minimieren.
Das Schleppfliegen bei Nordwest- bis Nordostwind ist wegen starker Leewalzen sehr gefährlich und deshalb untersagt.
Schadstoffverunreinigungen durch den Windenbetrieb sind sofort zu unterbinden. (Wasserschutzgebiet)
Das Parken des Autos ist nur auf dem offiziellen Parkplatz gestattet.
Anfahrt: